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Michael Gordon Jackson legt Berufung gegen Urteil und Strafe im Fall der Entführung seiner Tochter ein


Ein Mann aus Saskatchewan, der wegen der Entführung seiner Tochter verurteilt wurde, um sie von der Impfung gegen COVID-19 abzuhalten, legt Berufung gegen seine Verurteilung und sein Urteil ein.

Eine Jury fand den 55-Jährigen Michael Gordon Jackson bereits im April 2024 schuldig gesprochen einen Sorgerechtsbeschluss brechen nach einem Prozess am Regina’s Court of Kings Bench.

Jackson ficht nun das Urteil und seine Bewährungsstrafe beim höchsten Gericht von Saskatchewan an.

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In einer Berufungsschrift an das Berufungsgericht von Saskatchewan vom 6. Dezember behauptet Jackson, das Urteil sei „unbegründet“ und „kann nicht durch die Beweise gestützt werden; Es gab einen Justizirrtum.“

Er argumentierte in der Mitteilung auch, dass „die verhängte Strafe unter den gegebenen Umständen nachweislich unangemessen ist“.

Jackson reichte seine Berufung am selben Tag ein wie seine Verurteilung, in der ihm eine einjährige Haftstrafe, zwei Jahre auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zugesprochen wurden.

Zu seinen Bedingungen während der Bewährung gehört, dass er ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Gerichts keinen Kontakt zu seiner Tochter oder deren Mutter aufnehmen darf.

Allerdings verfügte Jackson für die Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft verbrachte, über 531 Tage Anrechnung, so dass er keine weitere Zeit hinter Gittern verbringen musste.

Der aufsehenerregende Fall begann im November 2021, als Jackson es versäumte, seine Tochter gemäß der Sorgerechtsvereinbarung ihrer Mutter zurückzugeben. Er sagte, es liege daran, dass er seine Tochter vor dem COVID-19-Impfstoff schützen wollte, den ihre Mutter ihr eigentlich geben wollte.

Jackson wurde drei Monate später in Vernon, British Columbia, aufgrund eines kanadischen Haftbefehls festgenommen.

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