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Deutliche Verbesserung für Inder in der Green Card-Warteschlange für Januar 2025



Das Büro für konsularische Angelegenheiten des US-Außenministeriums hat kürzlich sein Visa-Bulletin für Januar 2025 veröffentlicht, das den Greencard-Antragstellern aktuelle Informationen bietet. Das Bulletin zeigt erhebliche Fortschritte bei den Visumkategorien „Familien-Sponsored“ und „Beschäftigungsbasiertes Visum“ (EB), wovon insbesondere indische Antragsteller profitieren.

Das Außenministerium veröffentlicht jeden Monat ein Visa-Bulletin mit aktuellen Informationen zur Verfügbarkeit von Einwanderungsvisumnummern für Antragsteller, die in den Warteschlangen für die Beantragung einer Green Card in den USA stehen.

Den Daten zufolge wurde die Obergrenze für Einwanderer mit beschäftigungsbezogenen Präferenzen bei 1,4 Lakh belassen, während die Obergrenze für Einwanderer aus der Kategorie, die von Familien gefördert werden, bei 2,26 Lakh liegt.

Nach Angaben der US Citizenship and Immigration Services (USCIS) warten mehr als eine Million Inder in den USA auf Green Cards.

In den beschäftigungsbezogenen Kategorien wird erwartet, dass der Rückstand für Inder bis zum Geschäftsjahr 2030 21,9 Lakh erreichen wird, was nach Schätzungen des Congressional Research Service (CRS) 195 Jahre dauern wird.

Von der Familie gesponsertes Visum

Mit einer Bevölkerung von etwa fünf Millionen zählen die Inder in den USA zu den einflussreichsten Einwanderergruppen.

Für von Familien geförderte bevorzugte Einwanderer wurde die Grenze für das Geschäftsjahr 2025 auf 2.26.000 festgelegt, während die Grenze pro Land für bevorzugte Einwanderer auf 7 % der Gesamtzahl der jährlichen von Familien geförderten Visa festgelegt ist.

Zu den wichtigsten Änderungen im US Visa Bulletin für 2025 gehören:

1. Erste Präferenz (F1): In dieser Kategorie wurde der letzte Aktionstermin für Inder vom 22. Oktober 2015 auf den 22. November 2015 vorverlegt. Dies ist eine reservierte Kategorie für unverheiratete Söhne und Töchter von US-Bürgern. Der Stichtag für die Einreichung von familienfinanzierten Visumanträgen bleibt der 1. September 2017.

2. Zweite Präferenz (F2A und F2B): Das endgültige Aktionsdatum für die Kategorie F2A für Kinder und Ehepartner von Personen mit ständigem Wohnsitz bleibt unverändert am 1. Januar 2022, während es für die Kategorie F2B (unverheiratete Söhne und Töchter der Personen mit ständigem Wohnsitz) vom 1. Mai 2016 auf den 22. Mai verlängert wird , 2016.

3. Dritte Präferenz (F3): Der endgültige Klagetermin verschiebt sich vom 15. April 2010 auf den 1. Juli 2010. Auch hier wurde der Termin für die Einreichung von Anträgen vom 22. April 2012 auf den 22. Juli 2012 verkürzt.

4. Vierte Präferenz (F4): In dieser Kategorie hat sich das endgültige Klagedatum vom 8. März 2006 auf den 8. April 2006 verschoben, während sich das Anmeldedatum vom 1. August 2006 auf den 15. August 2006 verschoben hat.

Beschäftigungsbezogenes Visum

Erste Präferenz (EB-1): In dieser Kategorie für vorrangige Arbeitnehmer bleibt der letzte Aktionstermin der 1. Februar 2022.

Zweite Präferenz (EB-2): Der endgültige Aktionstermin wird vom 1. August 2012 auf den 1. Oktober 2012 verschoben. Dies gilt für Angehörige von Fachkräften mit höheren Abschlüssen sowie für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten.

Dritte Präferenz (EB-3): Der letzte Aktionstermin ist der 1. Dezember 2012. Es war der 8. November 2012.

Vierte Präferenz (EB-4): In dieser Kategorie für die spezifische Kategorie der Einwanderer bleibt das endgültige Aktionsdatum unverändert (1. Januar 2021).

Fünfte Präferenz (EB-5): Hier bleibt der endgültige Aktionstermin der 1. Januar 2022.


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