FG erhebt Strafanzeige gegen Nigerdock und sieben Direktoren wegen Steuerhinterziehung
Die Bundesregierung hat vor dem Bundesgericht Lagos eine Strafanzeige gegen Nigerdock Nigeria Limited und sieben ihrer Direktoren wegen angeblicher Steuerhinterziehung erhoben.
Die sieben Direktoren, die neben Nigerdock Nigeria Limited in einer Anklageschrift mit der Bezeichnung FHC/L/910c/2024 aufgeführt sind, sind: Maher Jarmakani, Adewale Akanbi, Michael Akhigbe, Daniel Ayscough, Patrick Van Uden, Adebola Adesoye und Rutger Ten Thij.
Der Anwalt der Bundesregierung, Moses Ideho, behauptete in der Anklage vom 26. November 2024, die am 29. November 2024 eingereicht wurde, dass Nigerdock Nigeria Limited und seine Direktoren die mutmaßlichen Verstöße zwischen 2015 und 2018 begangen hätten.
Nigerdock Nigeria Limited und seine Direktoren sollen in den Veranlagungsjahren 2015 und 2018 die Körperschaftssteuer, die Tertiärbildungssteuer und die Quellensteuer in Höhe von 68.695.302,53 Mio. N nicht gezahlt haben.
Die Straftaten verstoßen angeblich gegen die Abschnitte 40, 26 und 27 des Federal Inland Revenue Service Establishment Act 2007 (in der jeweils gültigen Fassung). Und Abschnitt 82 des Companies Income Tax Act (in der geänderten Fassung) und strafbar gemäß 8.55 des Companies Income Tax Act (in der geänderten Fassung).
Die Straftaten verstoßen angeblich auch gegen Abschnitt 11 des Tertiary Education Trust Fund (Establishment) Act 2011 wegen Nichteinhaltung bestehender Gesetzesbestimmungen.
Es wurde kein Datum für die Anklage gegen alle Angeklagten festgelegt.
Die Anklage gegen die Angeklagten lautete teilweise: „Dass Sie Nigerdock Nigeria Limited, Maher Jarmakani, Adewale Akanbi, Michael Akhigbe, Daniel Ayscough, Patrick Van Uden, Adebola Adesoye, Rutger Ten Thij am oder um den 25. November 2024 und innerhalb der Gerichtsbarkeit von Dieses ehrenwerte Gericht hat in den Jahren 2015 bis 2018 steuerpflichtige Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit erbracht Die Steuerveranlagung war zur Zahlung der Steuerschuld verpflichtet und hat die aufgelaufene Steuerschuld in Höhe von N21.273.700,00 mit aufgelaufenen Zinsen in Höhe von N45, 294, 232,53 und Strafen in Höhe von N2.127.370,00 für die Körperschaftsteuer nicht beglichen , Hochschulbildungssteuer und Quellensteuer und hat damit eine Straftat begangen, die gegen § 40 verstößt und strafbar ist des Federal Inland Revenue Service Establishment Act 2007 (in der jeweils gültigen Fassung).
„Dass Sie Nigerdock Nigeria Limited sind, Maher Jarmakani. Adewale Akanbi, Michael Akhigbe, Daniel Ayscough, Patrick Van Uden, Adebola Adesoye, Rutger Ten Thijon oder etwa am 25. November 2024 und im Zuständigkeitsbereich dieses Ehrengerichts haben es versäumt, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit steuerpflichtige Dienstleistungen zu erbringen Reichen Sie korrekte und vollständige Körperschaftssteuererklärungen in der vorgeschriebenen Form und Weise für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2018 in Höhe von N21 ein, 273.700 mit aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 45.294.232,53 N und Strafen in Höhe von 2.127.370,00 N für den Zweck, die zuständige Steuerverwaltung durch den Dienst zu bezahlen, und dabei eine Straftat begangen haben, die gegen Punkt 8 verstößt und strafbar ist. 55 des Companies Income Tax Act (in der jeweils gültigen Fassung).“